Batteriegesetz
Batterieverordnung / Ab 1.12.2009 Batteriegesetz (BattG)
Wichtige Information zur Rückgabe von Altbatterien
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien und Akkus oder mit der Lieferung von
Geräten, die Batterien und Akkus enthalten, sind wir verpflichtet, Sie gemäß der Batterieverordnung
auf folgendes hinzuweisen:
Batterien und Akkus dürfen nicht in den Hausmüll gegeben werden. Sie sind zur Rückgabe gebrauchter
Batterien und Akkus als Endverbraucher gesetzlich verpflichtet. Sie können Batterien und Akkus nach
Gebrauch in der Verkaufsstelle oder in deren unmittelbarer Nähe
(z.B. in einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel) unentgeltlich zurückgeben.
Sie können Batterien und Akkus auch frei per Post an uns zurücksenden.
Batterietechnik Homberg UG (haftungsbeschränkt)
Knorrstr.81
80807 München
Kennzeichungspflichtige Batterien und Akkus sind mit dem nebenstehenden Symbol, einer durchgestrichenen Mülltonne, gekennzeichnet. Daneben ist das chemische Symbol des für die Einstufung als schadstoffhaltig ausschlaggebenden Schwermetalls angegeben. |
Die Symbole / Zeichen sind:
Pb: Der Akku bzw. die Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei Cd: Der Akku bzw. die Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium Hg: Der Akku bzw. die Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber |