AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der

Batterietechnik Homberg UG (haftungsbeschränkt)
Knorrstraße 81
80807 München

Geschäftsführer: Peter Homberg

Handelsregister: Amtsgericht München HRB 274044

USt-IdNr.: DE351364539

für Reparaturleistungen, Zellentausch, Sonderanfertigungen sowie den Verkauf von Akkus und Batterien.

Stand 29.06.2026


§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen der Batterietechnik Homberg UG (haftungsbeschränkt) (nachfolgend „Auftragnehmer") und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde") über die Durchführung von Akkureparaturen, Zellentausch, Sonderanfertigungen sowie den Verkauf von Ersatzteilen und Zubehör über den Onlineshop akkuumbau.com.

(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB.

(3) Abweichende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

(4) Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt der Bestellung gültige Fassung dieser AGB.


§ 2 Vertragspartner

Vertragspartner des Kunden ist:

Batterietechnik Homberg UG (haftungsbeschränkt)

Knorrstraße 81

80807 München

Telefon: 089 74442508

E-Mail: kontakt@akkuumbau.com

Geschäftsführer: Peter Homberg

Amtsgericht München

HRB 274044

USt-IdNr.: DE351364539


§ 3 Vertragsgegenstand

(1) Gegenstand des Vertrages ist je nach Bestellung insbesondere

  • die Reparatur von Akkupacks,
  • der Austausch einzelner oder sämtlicher Akkuzellen,
  • die Instandsetzung von Akkupacks,
  • die Anfertigung individueller Akkupacks nach Kundenvorgaben,
  • der Austausch defekter Bauteile,
  • der Verkauf von Ersatzteilen sowie Zubehör.

(2) Repariert werden unter anderem

  • Lithium-Ionen-Akkus bis 100 Wh,
  • NiMH-Akkus,
  • NiCd-Akkus,
  • Bleiakkus,
  • Werkzeugakkus,
  • Staubsaugerakkus,
  • Industrieakkus.

(3) Reparaturen an E-Bike-Akkus werden nicht durchgeführt.

(4) Die Durchführung einer Reparatur erfolgt ausschließlich nach technischer Prüfung des eingesandten Reparaturgegenstandes.

Ein Anspruch auf Durchführung einer Reparatur besteht nicht.


§ 4 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Leistungen im Onlineshop stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar.

(2) Mit Abschluss des Bestellvorgangs gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab.

(3) Der Vertrag kommt erst durch die Annahme der Bestellung durch den Auftragnehmer zustande. Die Annahme kann insbesondere erfolgen durch

  • eine Auftragsbestätigung,
  • Beginn der Bearbeitung,
  • Statusänderung der Bestellung im Kundenkonto (z. B. „In Fertigung"),
  • oder Durchführung der Reparatur.

(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Bestellungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen, soweit gesetzlich zulässig.


§ 5 Einsendung oder persönliche Abgabe

(1) Der Kunde kann den Reparaturgegenstand

  • persönlich am Unternehmenssitz nach vorheriger Absprache abgeben
  • oder mit einem Versanddienstleister seiner Wahl einsenden.

(2) Die Kosten der Einsendung trägt der Kunde.

(3) Die Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung während der Einsendung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

(4) Der Kunde hat nach Möglichkeit der Sendung die Bestellnummer oder eine andere eindeutige Zuordnung beizulegen.

Kann ein eingesandter Reparaturgegenstand aufgrund fehlender Angaben nicht eindeutig zugeordnet werden, verlängert sich die Bearbeitungszeit entsprechend.


§ 6 Verpackung des Reparaturgegenstandes

(1) Der Kunde ist verpflichtet, den Reparaturgegenstand fachgerecht und transportsicher zu verpacken.

(2) Für Schäden, die infolge einer unzureichenden oder unsachgemäßen Verpackung während des Transports entstehen, haftet der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften.

(3) Für Schäden, die bereits vor der Einsendung vorhanden waren oder durch einen unsachgemäßen Versand entstehen, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung, soweit gesetzlich zulässig.


§ 7 Prüfung des Reparaturgegenstandes

(1) Nach Eingang des Reparaturgegenstandes erfolgt zunächst eine technische Überprüfung.

(2) Hierbei wird insbesondere festgestellt,

  • ob eine Reparatur technisch möglich ist,
  • ob Sicherheitsrisiken bestehen,
  • welche Ersatzteile erforderlich sind,
  • ob wirtschaftliche Gründe einer Reparatur entgegenstehen.

(3) Erst nach Abschluss dieser Prüfung beginnt die eigentliche Reparatur.

Der Kunde wird über den Bearbeitungsstatus im Kundenkonto informiert.

(4) Die technische Beurteilung erfolgt nach dem Stand der Technik sowie unter Berücksichtigung der Sicherheitsanforderungen für Akkus und Batteriesysteme.


§ 8 Durchführung der Reparatur

(1) Die Reparatur erfolgt nach den anerkannten Regeln der Technik sowie unter Beachtung der jeweils geltenden Sicherheitsanforderungen.

(2) Art und Umfang der Reparatur richten sich nach dem technischen Zustand des eingesandten Reparaturgegenstandes.

(3) Der Auftragnehmer entscheidet nach fachlicher Prüfung, welche Arbeiten zur ordnungsgemäßen Instandsetzung erforderlich sind.

(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, technisch gleichwertige oder höherwertige Ersatzteile oder Akkuzellen zu verwenden, sofern die ursprünglich verbauten Komponenten nicht mehr verfügbar sind oder deren Verwendung aus technischen oder sicherheitsrelevanten Gründen nicht empfohlen werden kann.

(5) Durch die Verwendung gleichwertiger oder höherwertiger Akkuzellen dürfen Funktion, Sicherheit oder Gebrauchstauglichkeit des Reparaturgegenstandes nicht wesentlich beeinträchtigt werden.

(6) Ein Anspruch auf den Einbau eines bestimmten Zellherstellers oder einer bestimmten Zellserie besteht nicht, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde.

(7) Produktionsbedingte Kapazitätsabweichungen der verbauten Akkuzellen im üblichen Toleranzbereich stellen keinen Mangel dar.


§ 9 Verwendung von Ersatz- und Akkuzellen

(1) Der Auftragnehmer verwendet ausschließlich Akkuzellen und Ersatzteile, die nach seiner fachlichen Einschätzung für den vorgesehenen Einsatzzweck geeignet sind.

(2) Soweit Originalzellen oder Originalbauteile nicht mehr lieferbar sind, dürfen technisch gleichwertige oder qualitativ höherwertige Komponenten eingesetzt werden.

(3) Die Auswahl der Ersatzkomponenten erfolgt unter Berücksichtigung von:

  • Sicherheit,
  • elektrischen Eigenschaften,
  • mechanischer Passgenauigkeit,
  • Lebensdauer,
  • Verfügbarkeit.

(4) Ein Anspruch auf identische Fabrikate besteht nicht.


§ 10 Herstellergarantie

(1) Dem Kunden ist bekannt, dass durch den Austausch von Akkuzellen oder sonstige Eingriffe in den Reparaturgegenstand bestehende Herstellergarantien oder freiwillige Garantieleistungen des ursprünglichen Herstellers ganz oder teilweise entfallen können.

(2) Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für den Wegfall solcher Herstellergarantien oder Garantieansprüche.


§ 11 Reparaturablehnung

(1) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Durchführung einer Reparatur abzulehnen, wenn nach fachlicher Prüfung festgestellt wird, dass

  • eine sichere Reparatur nicht möglich ist,
  • der Reparaturgegenstand erhebliche Brandschäden aufweist,
  • Wasserschäden vorliegen,
  • Explosionsschäden festgestellt werden,
  • erhebliche mechanische Beschädigungen vorhanden sind,
  • Korrosionsschäden eine sichere Reparatur ausschließen,
  • Manipulationen oder frühere unsachgemäße Reparaturen festgestellt werden,
  • gesetzliche Sicherheitsvorschriften einer Reparatur entgegenstehen.

(2) Gleiches gilt, wenn die Reparatur wirtschaftlich nicht sinnvoll durchgeführt werden kann.

(3) Über die Ablehnung der Reparatur wird der Kunde informiert.


§ 12 Nicht reparierbare Akkus

(1) Ergibt die technische Prüfung, dass eine Reparatur nicht möglich oder nicht wirtschaftlich vertretbar ist, wird der Kunde hierüber informiert.

(2) Für nicht durchführbare Reparaturen werden keine Reparaturkosten berechnet.

(3) Bereits gezahlte Reparaturkosten werden dem Kunden entsprechend der vereinbarten Abrechnung als Teilgutschrift gutgeschrieben oder erstattet.

(4) Die Kosten für den Versand bleiben hiervon unberührt.

(5) Auf Wunsch erhält der Kunde den Reparaturgegenstand zurück, sofern keine gesetzlichen oder sicherheitsrelevanten Gründe entgegenstehen.


§ 13 Sicherheitsgefährdende Akkus

(1) Stellt sich während der Prüfung heraus, dass von einem eingesandten Akku aufgrund erheblicher Beschädigungen, thermischer Auffälligkeiten oder sonstiger Sicherheitsmängel eine Gefahr für Personen oder Sachen ausgeht, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Reparatur abzulehnen.

(2) Der Kunde wird hierüber unverzüglich informiert.

(3) Soweit ein sicherer Rückversand möglich ist und keine gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen, wird der Akku an den Kunden zurückgesandt.

(4) Ist ein Rückversand aufgrund erheblicher Sicherheitsrisiken nicht zulässig oder nicht vertretbar, wird das weitere Vorgehen mit dem Kunden abgestimmt. Erfolgt innerhalb einer angemessenen Frist keine Einigung und ist eine sichere Lagerung oder Rücksendung nicht möglich, kann der Akku nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften fachgerecht entsorgt werden. Über eine solche Entsorgung wird der Kunde vorab informiert.


§ 14 Sonderanfertigungen

(1) Der Auftragnehmer fertigt auf Wunsch des Kunden individuelle Akkupacks und Batteriesysteme nach dessen Vorgaben oder nach gemeinsam abgestimmten technischen Spezifikationen an.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche technischen Angaben vollständig und richtig zu übermitteln.

(3) Für individuell angefertigte Akkupacks können technische Änderungen erforderlich werden, soweit diese aus Gründen der Sicherheit, der technischen Machbarkeit oder aufgrund der Nichtverfügbarkeit einzelner Komponenten notwendig sind.

(4) Der Auftragnehmer wird den Kunden über wesentliche Änderungen informieren.

(5) Für nach Kundenspezifikation angefertigte oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnittene Akkupacks kann das gesetzliche Widerrufsrecht ausgeschlossen sein, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

 

§ 15 Preise und Zahlungsbedingungen

  • Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung im Onlineshop angegebenen Preise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
  • Die Zahlung erfolgt über die im Onlineshop angebotenen Zahlungsarten, insbesondere über Mollie und PayPal.
  • Der Rechnungsbetrag ist mit Vertragsschluss sofort fällig, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
  • Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, die weitere Bearbeitung des Auftrags bis zum vollständigen Zahlungseingang auszusetzen.

§ 16 Versand und Rückversand

1. Einsendung durch den Kunden

  • Der Kunde kann den Reparaturgegenstand mit einem Versanddienstleister seiner Wahl einsenden.
  • Die Kosten der Einsendung trägt der Kunde.

2. Rückversand durch den Auftragnehmer

  • Der Rückversand erfolgt grundsätzlich mit dem Versanddienstleister DPD.
  • Die Kosten des Rückversands trägt der Kunde, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
  • Der Rückversand erfolgt ausschließlich an Lieferadressen auf dem deutschen Festland. Ein Versand auf deutsche Inseln ist ausgeschlossen.

3. Gefahrübergang

  • Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Vorschriften zum Gefahrübergang.
  • Die Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung beim Rückversand geht mit Übergabe an den Kunden oder eine empfangsberechtigte Person über.

§ 17 Eigentumsvorbehalt

  • Gelieferte Ersatzteile, Akkuzellen und individuell angefertigte Akkupacks bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
  • Vor Eigentumsübergang ist eine Verpfändung, Sicherungsübereignung oder sonstige Verfügung über die Vorbehaltsware nicht zulässig.

§ 18 Gewährleistung

  • Für Reparaturleistungen sowie den Einbau neuer Akkuzellen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
  • Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate ab Übergabe des reparierten oder angefertigten Akkupacks an den Kunden.
  • Die Gewährleistung erstreckt sich auf Mängel der durchgeführten Reparatur sowie der von dem Auftragnehmer eingebauten Komponenten.
  • Keine Gewährleistung besteht für:
    • normalen Verschleiß,
    • unsachgemäße Nutzung,
    • Überlastung,
    • Feuchtigkeitsschäden nach Übergabe,
    • mechanische Beschädigungen nach Übergabe,
    • Verwendung ungeeigneter Ladegeräte,
    • Schäden an nicht reparierten Bauteilen des Gesamtsystems.
  • Die gesetzlichen Rechte des Kunden bei Mängeln bleiben im Übrigen unberührt.

§ 19 Haftung

  • Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
  • Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Auftragnehmer nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
  • Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
  • Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.

 

§ 20 Batteriegesetz (BattG)

(1) Batterien und Akkus dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden.

(2) Der Kunde ist gesetzlich verpflichtet, Altbatterien und Altakkus einer getrennten Sammlung zuzuführen.

(3) Altbatterien können nach Gebrauch unentgeltlich an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel zurückgegeben werden.

(4) Im Rahmen der Reparatur ausgetauschte Akkuzellen werden von der Batterietechnik Homberg UG (haftungsbeschränkt) fachgerecht und kostenlos entsprechend den gesetzlichen Vorschriften entsorgt, sofern der Kunde keine Rückgabe der Altzellen verlangt und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

(5) Batterien, die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet. Unter dem Mülltonnensymbol befinden sich gegebenenfalls die chemischen Bezeichnungen der enthaltenen Schwermetalle:

  • Pb = Blei
  • Cd = Cadmium
  • Hg = Quecksilber

§ 21 Widerrufsrecht

(1) Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.

(2) Die Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung, die Bestandteil der vorvertraglichen Informationen ist.

(3) Für Verträge über die Reparatur eines bereits vorhandenen Akkus gelten die gesetzlichen Vorschriften.

(4) Für individuell angefertigte Akkupacks oder nach Kundenspezifikation hergestellte Batteriesysteme kann das Widerrufsrecht ausgeschlossen sein, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.


§ 22 Hinweise zur Nutzung reparierter Akkus

(1) Reparierte oder neu aufgebaute Akkupacks dürfen ausschließlich entsprechend ihrem vorgesehenen Verwendungszweck eingesetzt werden.

(2) Der Kunde hat die vom Hersteller des Endgerätes sowie die vom Auftragnehmer erteilten Sicherheits- und Nutzungshinweise zu beachten.

(3) Beschädigte, aufgeblähte oder überhitzte Akkus dürfen nicht weiter betrieben oder geladen werden.

(4) Der Kunde hat den reparierten Akku regelmäßig auf äußerlich erkennbare Beschädigungen zu überprüfen.

(5) Bei ungewöhnlicher Wärmeentwicklung, Rauchentwicklung, Geruchsbildung oder sonstigen Auffälligkeiten ist die Nutzung unverzüglich einzustellen.


§ 23 Lagerung und Abholung

(1) Reparaturgegenstände können nach vorheriger Terminvereinbarung am Unternehmenssitz abgeholt werden.

(2) Erfolgt trotz Benachrichtigung keine Abholung innerhalb eines angemessenen Zeitraums, kann der Auftragnehmer den Kunden erneut zur Abholung auffordern.

(3) Gesetzliche Ansprüche auf Ersatz notwendiger Lagerkosten bleiben unberührt.


§ 24 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach Maßgabe der gesonderten Datenschutzerklärung.

Diese ist jederzeit auf der Internetseite akkuumbau.com abrufbar.


§ 25 Online-Streitbeilegung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit.

Die Batterietechnik Homberg UG (haftungsbeschränkt) ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.


§ 26 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit gesetzlich zulässig.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

(3) Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.

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